STEWA Touristik GmbH
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Voraussetzung zur Teilnahme an einer STEWA Reise

Gute Neuigkeiten - Reisen ohne 2G-Regel seit dem 01.01.2023: Für Reisen seit dem 01.01.2023 entfällt bis auf Weiteres die 2G-Regelung - ein gültiger Impf- oder Genesenennachweis ist für unsere STEWA Reisen nicht nötig.

Dennoch gibt es verschiedene Destinationen wie auch Reisen, wo nach wie vor ein Nachweis erforderlich ist, so z. B. sehr viele Reedereien. Bitte beachten Sie die Einreisebestimmungen und Voraussetzungen der Leistungsträger, Reedereien und Länder Ihrer Wunschreise, um Missverständnisse oder eine kostenpflichtige Stornierung zu vermeiden.

Sind zusätzliche Covid-Tests vor oder während der Reise nötig?

Je nach Inzidenzwert und Bestimmungen in Ihrem Reisegebiet, können weitere Tests vor oder während der Reise nötig sein. Die Kosten übernimmt der Reisegast.

Was passiert, wenn ich aus einem Risiko-Gebiet wieder nach Deutschland einreise?

Wenn Sie aus einem Risikogebiet (Corona-Hotspot) kommen, informieren Sie sich bitte rechtzeitig über die aktuellen Bestimmungen der einzelnen Bundesländer. Die Vorlage von negativen Corona-Tests ist sehr unterschiedlich. Bitte informieren Sie sich unter https://www.adac.de/news/quarantaene-einreise-deutschland/

Frische Luft im Reisebus

Gibt es bestimmte Vorkehrungen in den Reisebussen?

Dank hochmoderner Klimaanlagen fahren unsere Reisebusse im Frischluftbetrieb. Statt die vorhandene Luft aufzubereiten und aufzuwirbeln, erfolgt ca. jede Minute ein kompletter Luftaustausch im Fahrgastraum. Daher werden unsere Gäste permanent mit Frischluft versorgt. Bitte denken Sie an einen dünnen Schal und ein Jäckchen, evtl. auch an eine Kopfbedeckung.

Reisen mit Frischluftzufuhr nehmen in der heutigen Zeit einen so großen Stellenwert ein wie nie zuvor. Wussten Sie, dass die Luft in einem Reisebus um ein Vielfaches schneller ausgetauscht wird als die Luft in anderen Verkehrsmitteln, wie beispielsweise in der Bahn oder in einem Flugzeug?

Luftaustausch im Reisebus

Dank hochmoderner Klimaanlagen fahren unsere Reisebusse im Frischluftbetrieb. Statt die vorhandene Luft aufzubereiten und aufzuwirbeln, erfolgt ca. jede Minute ein kompletter Luftaustausch im Fahrgastraum.

Aktivfilter für zusätzliche Sicherheit

Für die Sicherheit unserer Reisegäste und eine noch bessere Luftaufbereitung in unseren Reisebussen statten wir die STEWA-Bistro-Busse im Jahr 2020/21 mit zusätzlichen Aktivfiltern aus. Diese wurden im Zuge der Corona-Pandemie für den Reisebusverkehr entwickelt und gelten als großer Fortschritt mit Blick auf mögliche Schutzmaßnahmen im Tourismus. Dank antiviraler Funktionsschichten können selbst feinste Aerosole gefiltert werden. Damit sinkt die Aerosolkonzentration im Fahrgastraum und bietet neben dem Frischluftaustausch einen weiteren erheblichen Vorteil für Ihre nächste Busreise.

Details und Hintergründe zu Klimaanlagen in Reisebussen finden Sie im Informationsblatt des Bundesverbands Deutscher Omnibusunternehmer.

Welche Hygieneregeln erwarten mich als Reisegast?

Wir bitten alle Gäste, sich vor dem Betreten des STEWA Reisezentrums die Hände zu desinfizieren. An allen Eingängen im Reisezentrum und in den Bussen stehen Desinfektionsmittelspender zur Verfügung.

Vor Betreten des STEWA-Busses behalten wir uns eine kontaktlose Temperaturmessung vor.

Im STEWA Reisezentrum, beim Ein- und Ausstieg sowie während der Fahrt im Reisebus empfehlen wir das Tragen einer FFP2-Maske oder medizinischen Maske sowie die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 m. Insbesondere bei Anzeichen von Erkältungssymptomen bitten wir eine FFP2-Maske zu tragen!

Da nach wie vor die Hotspot-Regelung gültig ist, sodass eine Maskenpflicht oder weitere Maßnahmen kurzfristig und (bundes-)länderspezifisch wieder eingeführt werden können, empfehlen wir Ihnen in jedem Fall, eine FFP2-Maske in Ihrem Handgepäck mitzuführen.

Sind Leistungen vor Ort, in meinem Hotel oder bei Ausflügen von spontanen Änderungen betroffen?

Vor Ort, während der Reise, in Hotels und z. B. in Ausflugslokalen können durch Hygienebestimmungen und Sonderregelungen (1G-PLUS, 1G, 2G-PLUS, 2G- oder 3G-Regel etc.) Einschränkungen entstehen. So könnte es sein, dass Ihr Hotel Ihnen Ihre Speisen anstatt in Buffetform persönlich am Platz serviert. Bitte rechnen Sie auch hier mit Abstandsregeln und Maskentragepflicht. Da diese Regelungen dynamisch geändert werden und von den jeweiligen Anbietern umgesetzt werden, können wir diese nicht im Einzelnen aus heutiger Sicht ganz genau für Sie darstellen. Die spezifisch geltenden Maßnahmen für Ihre Wunschreise erhalten Sie je nach Reiseland und Ausflugsziel mit Ihren Reiseinformationen.

Was passiert, wenn ich während der Reise an Covid-19 erkranke?

Sollten Sie während der Reise feststellen, dass Sie grippeähnliche oder Corona typische Symptome aufweisen, informieren Sie bitte umgehend das Sie begleitende Reisebus-Team, Ihren Reiseleiter, Ansprechpartner vor Ort oder das Unternehmen STEWA Touristik. Im Fall einer STEWA begleitenden Reise unterstützen wir Sie dabei, alle weiteren nötigen Schritte einzuleiten.

Bitte beachten Sie, dass ein vorzeitiger Abbruch der Reise sowie eine etwaige Heimreise unter Umständen in Eigenregie auf eigene Kosten durchzuführen ist. Wir empfehlen Ihnen, direkt bei Ihrer Reisebuchung auf einen ausreichenden Covid-Ergänzungsschutz zu achten, der nur in Kombination mit einer Hauptversicherung, z. B. einer Reiserücktrittsversicherung - noch besser einem Rundum-Schutz inkl. Notrufservice - möglich ist. Bei der Wahl sind wir Ihnen gerne behilflich.

Was passiert, wenn sich die Voraussetzungen zur Reiseteilnahme bzw. die Regeln im Reisezielland kurzfristig ändern?

Die Einreisebestimmungen, Hygienekonzepte wie auch die Bestimmungen der Reedereien, Hotels, Restaurants, Besichtigungspunkte, Fluggesellschaften u.v.m. unterliegen weltweit kurzfristigen Änderungen.

Daher ist es dringend erforderlich, dass Sie sich zeitnah, vor Antritt der Reise, über die Einreisebestimmungen an Ihrem Urlaubsort und der einzelnen Länder informieren, z. B. unter https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise

Für die Ausführung künftiger STEWA Reisen gehen wir vom aktuellen Stand der behördlichen Anordnungen aus. Kommt es zu strengeren behördlichen Auflagen, kann es zu einer Reiseabsage kommen. Sollte es in Ihrem gebuchten Reisegebiet kurzfristig zu einer 2G-PLUS-, 1G- oder 1G-PLUS-Regelung kommen, weisen wir auf Ihre Mitwirkungspflicht hin. Zusätzlich werden wir uns in diesem Fall mit Ihnen in Verbindung setzen.

Bitte bedenken Sie, dass wir die aufgeführten Leistungen nur dann bzw. in dem Rahmen erbringen können, wie es die behördlichen Vorschriften in Deutschland und in Ihrem Urlaubsland rechtlich zulassen. Davon betroffen können unmittelbar von uns angebotene Leistungsbestandteile (z.B. eingeschränkte Poolnutzung, Menü statt Buffet) sein, aber auch Einschränkungen bei der Einreise (z.B. zwingend vorgeschriebene Corona-Tests) sowie allgemein vor Ort (z.B. Test- und/oder Maskenpflicht in Geschäften oder geschlossene Sehenswürdigkeiten). Ihre gesetzlichen Gewährleistungsansprüche bleiben hiervon unberührt.

Rettungsring - sicheres Hygienekonzept

Vielen Dank für Ihre Mithilfe! 

Wir freuen uns schon sehr, Sie in unserem STEWA Reisezentrum begrüßen zu dürfen.

Herzliche Grüße
Ihr STEWA Reiseteam

Bei einer Änderung der gesetzlichen Hygienemaßnahmen behalten wir uns jegliche Anpassung dieser Angaben vor.

Stand: 01.01.2023