STEWA Hygienekonzept
Liebe Gäste,
hier einige wichtige Informationen zu den Hygienemaßnahmen zu Ihrer Sicherheit:
1. Antritt der Reise und Testpflicht
Die Einreisebestimmungen, Hygienekonzepte wie auch die Bestimmungen der Reedereien, Hotels, Restaurants, Besichtigungspunkte, Fluggesellschaften u.v.m. unterliegen weltweit, durch die dynamischen Corona-Fallzahlen, kurzfristigen Änderungen.
Durch die sich ständig ändernde Lage ist es dringend erforderlich, dass Sie sich zeitnah, vor Antritt der Reise, über die Einreisebestimmungen an Ihrem Urlaubsort und der einzelnen Länder informieren, z. B. unter https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise
2. Voraussetzungen zur Beförderung im STEWA-Reisebus und 2G-Regeln
(Geimpft-Genesen)
(Die 2G-Regel ist gültig ab 12 Jahren. Für alle Personen unter 12 Jahren gilt die 3G-Regel.)
Bitte legen Sie bei Ankunft im STEWA Reisezentrum und vor Antritt der Reise folgende Dokumente vor:
- IMPFNACHWEIS: einen offiziellen Nachweis der letzten Impfung / Impfpass für komplett geimpfte Gäste in Form des digitalen EU-COVID-Zertifikats mit QR-Code in ausgedruckter Form oder auf dem Handy (CovPass-App oder Corona Warn-App), erhältlich z. B. in Apotheken, im Impfzentrum oder bei Ihrem Hausarzt (der Impfnachweis ist gültig ab 15 Tage nach Erhalt der zweiten bzw. dritten Impfung; eine zweifache Impfung ist gültig bis zum 30.09.2022, eine Boosterimpfung - Dreifachimpfung - ist unbefristet gültig)
ODER
- GENESENENNACHWEIS: einen gültigen, ärztlichen Nachweis von einer durchgemachten Covid-Infektion vor, der mindestens 28 Tage und bis zum Ende der Reise nicht älter als drei Monate alt ist (für ungeimpfte oder einfach geimpfte Personen) bzw. mindestens 28 Tage alt und gültig bis zum 30.09.2022 ist (für vollständig geimpfte Personen, d.h. 2-fach-geimpfte Personen), in Form des digitalen EU-COVID-Zertifikats mit QR-Code in ausgedruckter Form oder auf dem Handy (CovPass-App oder Corona Warn-App), erhältlich z. B. in Apotheken, im Impfzentrum oder bei Ihrem Hausarzt
ODER
- (nur für Kinder unter 12 Jahren gültig) ein negatives Covid-Test-Ergebnis einer offiziellen Teststelle (Antigen-Schnelltest mit QR-Code, nicht älter als 48 Stunden, kein Selbsttest)
Ohne diese Nachweise dürfen wir Sie als Reisegast nicht befördern und Sie sind von der Reise ausgeschlossen. Die sodann anfallenden Stornokosten gehen zu Ihren Lasten, beachten Sie daher die Details in Ihren Reiseunterlagen. Eine Kontrolle erfolgt je nach Zustiegsort entweder direkt am STEWA Reiseparkplatz, im Reisebus oder bei Abholung durch die Transferfahrer an Ihrer ausgewählten Zustiegsstelle.
Weitere Kontrollen erfolgen während der Reise alle 48 Stunden wie auch vor Antritt der Rückreise. Falls Sie ein offizielles Covid-19-Testergebnis als Kontrolldokument bei Ihrer Anreise vorweisen, ist dieses Dokument während Ihrer Reise und für Ihre Rückreise nicht weiterhin gültig. Stattdessen ist es erforderlich, während Ihrer Reise weitere Tests vorzunehmen, um ein erneut gültiges Dokument zu erhalten.
3. Freitesten nach COVID-Erkrankung
Nach erfolgter COVID-Erkrankung endet die Isolation frühestens nach Ablauf von fünf Tagen, nach dem positiven Antigentest und Symptomfreiheit seit mindestens 48 Stunden, spätestens jedoch nach Ablauf von zehn Tagen.
4. Testbestimmungen während der Reise
Je nach Inzidenzwert und Bestimmungen in Ihrem Reisegebiet, können weitere Tests während der Reise nötig sein. Die Kosten übernimmt der Reisegast.
5. Krankenhausampelsystem laut Bayerischem Staatsministerium
Anstelle der 7-Tage-Inzidenz gilt ein neues Krankenhausampelsystem als Indikator.
- Stufe GRÜN bedeutet Reisen zu 3G-Regeln.
- Stufe GELB tritt ein, sobald innerhalb der letzten 7 Tage mehr als 1.200 Patienten mit einer COVID-19-Erkrankung in Krankenhäuser aufgenommen wurden (entspricht einer Hospitalisierungs-Inzidenz von 9,13 je 100.000 Einwohner). Ab diesem Zeitpunkt erfolgt eine Anhebung der Maskenpflicht auf das Tragen von FFP2-Masken.
- Stufe ROT ist erreicht, sobald mehr als 600 Patienten mit einer COVID-19-Erkrankung auf den Intensivstationen liegen. (Maßgeblich sind die Zahlen des DIVI-Intensivregisters). Tritt dieser Fall ein, erhebt die bayerische Staatsregierung weitere Maßnahmen.
Die Regelungen zum regionalen Hotspotlockdown wurden aufgehoben.
6. Anreise aus einem Risikogebiet
Wenn Sie aus einem Risikogebiet (Corona-Hotspot) kommen, informieren Sie sich bitte rechtzeitig über die aktuellen Bestimmungen der einzelnen Bundesländer. Die Vorlage von negativen Corona-Tests ist sehr unterschiedlich. Bitte informieren Sie sich unter
https://www.adac.de/news/beherbergungsverbot-corona-hotspots/
7. Belüftung
Dank hochmoderner Klimaanlagen fahren unsere Reisebusse im Frischluftbetrieb. Statt die vorhandene Luft aufzubereiten und aufzuwirbeln, erfolgt ca. jede Minute ein kompletter Luftaustausch im Fahrgastraum. Daher werden unsere Gäste permanent mit Frischluft versorgt. Bitte denken Sie an einen dünnen Schal und ein Jäckchen, evtl. auch an eine Kopfbedeckung.
8. Bordbistro
Unsere Speisen werden verpackt serviert. Zwischen den wechselnden Sitzungen im Bistrobereich werden die Plätze und Tische gründlich gereinigt und desinfiziert.
9. Desinfektionsregeln
Wir bitten alle Gäste, sich vor dem Betreten des STEWA Reisezentrums die Hände zu desinfizieren. An allen Eingängen im Reisezentrum und in den Bussen stehen Desinfektionsmittelspender zur Verfügung. Die sanitären Einrichtungen im STEWA Reisezentrum und in unseren Bussen werden regelmäßig gereinigt und desinfiziert, ebenfalls die Handläufe und Griffe.
10. Fiebermessung
Vor Betreten des STEWA-Busses behalten wir uns eine kontaktlose Temperaturmessung vor.
11. Leistungen vor Ort, in Hotels, bei Ausflügen etc.
Vor Ort, während der Reise, in Hotels und z. B. in Ausflugslokalen können durch Hygienebestimmungen und Sonderregelungen (2G-PLUS, 2G- oder 3G-Regel etc.) Einschränkungen entstehen. So wird derzeit in den meisten Hotels kein Buffet im Restaurant angeboten, stattdessen werden Sie am Platz bedient. Bitte rechnen Sie auch hier mit Abstandsregeln und Maskentragepflicht. Da diese Regelungen dynamisch geändert werden und von den jeweiligen Anbietern umgesetzt werden, können wir diese nicht im Einzelnen aus heutiger Sicht ganz genau für Sie darstellen. Die spezifisch geltenden Maßnahmen für Ihre Wunschreise, je nach Reiseland und Ausflugsziel, erhalten Sie mit den Reiseinformationen.
12. Empfehlung für Mindestabstand und Tragen eines Mund- und Nasenschutzes
Im STEWA Reisezentrum, beim Ein- und Ausstieg sowie während der Fahrt im Reisebus empfehlen wir das Tragen einer FFP2-Maske oder medizinischen Maske sowie die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 m. Nach wie vor gilt die Hotspot-Regelung. Kurzfristig können durch behördliche Auflagen die Maskenpflicht wieder eingeführt oder weitere Maßnahmen vorgeschrieben werden. In diesem Zusammenhang weisen wir auf Ihre Mitwirkungspflicht hin.
13. Zusätzliche Hinweise zu den speziellen Vorkehrungen und Regelungen
Für die Ausführung künftiger STEWA Reisen gehen wir vom aktuellen Stand der behördlichen Anordnungen aus. Kommt es zu strengeren behördlichen Auflagen, kann es zu einer Kündigung kommen. Sollte es in Ihrem gebuchten Reisegebiet kurzfristig zu einer 2G-PLUS- oder 1G-Regelung kommen, weisen wir auf Ihre Mitwirkungspflicht hin. Wir werden uns in diesem Fall mit Ihnen in Verbindung setzen.
Bitte bedenken Sie, dass wir die aufgeführten Leistungen nur dann bzw. in dem Rahmen erbringen können, wie es die behördlichen Vorschriften in Deutschland und in Ihrem Urlaubsland rechtlich zulassen. Davon betroffen können unmittelbar von uns angebotene Leistungsbestandteile (z. B. eingeschränkte Poolnutzung, Menü statt Buffet) sein, aber auch Einschränkungen bei der Einreise (z. B. zwingend vorgeschriebene Corona-Tests) sowie allgemein vor Ort (z. B. Test- und/oder Maskenpflicht in Geschäften oder geschlossene Sehenswürdigkeiten). Ihre gesetzlichen Gewährleistungsansprüche bleiben hiervon unberührt. Der Gast ist gehalten, während der Fahrt und der Reise bestehende Nutzungsregelungen zu beachten und im Falle, von bei sich typischen Corona-Krankheitssymptomen, unverzüglich den Reiseleiter bzw. das Unternehmen zu informieren.
Vielen Dank für die Berücksichtigung!
Wir freuen uns schon sehr, Sie in unseren STEWA Reisezentrum begrüßen zu dürfen.
Herzliche Grüße
Ihr STEWA Reiseteam
Bei einer Änderung der gesetzlichen Hygienemaßnahmen behalten wir uns jegliche Anpassung dieser Angaben vor.
Stand: 29.04.2022